Schluss mit
zusätzlichen Zahnarztkosten

Zahn-Schutzbrief: Jetzt informieren

Wir bieten zahlreiche Produkte an.

Unsere Produkte können einzeln oder zusammen erworben werden.

Gerade für Zahnerhalt und Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate können hohe Kosten entstehen.

Wir belohnen gute Pflege, zahlen bis zu 100% Ihrer Gesamtrechnungen für Zahnerhalt und verdoppeln den Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Kostenübernahme

Zusammen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir 100% der anfallenden Kosten für:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststoff-Füllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzel- und Parodonthosebehandlungen
  • Inkl. der damit verbunden zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbunden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen

Anreiz für gute Pflege

Ihre Zähne brauchen die beste Pflege und Vorsorge beim Zahnarzt. Mit unserem Leistungsbaustein Zahnerhalt unterstützen wir Sie dabei:

Wir erstatten Ihnen 50,- EUR je Versicherungsjahr bis maximal 100% der Kosten für zahnmedizinische Individualprophylaxe-Maßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, z.B.

  • Fluoridierung zur Zahnschmelzerhärtung
  • Beseitigung von Zahnbelägen
  • Beseitigung von Verfärbungen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
  • Fissurenversiegelung

Zahnerhalt

Kosten für medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die erstmals angeraten und durchgeführt werden sowie für zahnmedizinische Individualprophylaxe Maßnahmen:

100 % der nach den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Erstattungen Dritter verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays),
  • Kunststoff-Füllungen,
  • Knirscherschienen
  • inkl. der damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen
  • Wurzel- oder Parodonthosebehandlungen
  • 50,- EUR je Versicherungsjahr jedoch maximal 100% der Kosten für: zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, wie Fluoridierung von Zahnschmelzhärtungen, Beseitigung von Zahnbelägen oder Verfärbungen, Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, Fissurenversiegelung, Erstellung eines Mundhygienestatus

Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter werden maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt.

Voraussetzungen der Leistung:

  • Medizinisch notwendig, keine kosmetischen Behandlungen
  • Freie Arztwahl, jeder niedergelassene approbierte Zahnarzt möglich
  • Auslandsbehandlung möglich, Umrechnung der erstattungsfähigen Werte laut GOA im Gebührenrahmen für die gesetzlichen Versicherungen
  • Keine Kostenübernahme aus bei Vertragsabschluss begonnenen Behandlungen

Limitierung der Leistung in den ersten vier Jahren: Leistung insgesamt (250,- EUR/500,- EUR/750,- EUR/1000,- EUR)

Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls besteht keine Limitierung in den ersten vier Versicherungsjahren.

Zahnersatz

Keine Angst vor hohen Zahnarztrechnungen, denn mit unserem Leistungsbaustein Zahnersatz verdoppeln wir den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bis maximal 100% der erstattungsfähigen Kosten für:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Zahnersatz (inkl. Reparaturen), der auf Implantaten befestigt ist

Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung für Kronen, Brücken, Prothesen, auf Implantaten befestigter Zahnersatz inkl. der jeweiligen Reparaturen. Es werden jedoch einschließlich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung eventuell anderer Vorleistungen maximal 100 % der Kosten erstattet.

Leistungsvoraussetzungen:

  • Medizinisch notwendig, keine kosmetischen Behandlungen
  • Freie Arztwahl, jeder niedergelassene approbierte Zahnarzt möglich
  • Auslandsbehandlung möglich, Umrechnung der erstattungsfähigen Werte laut GOA im Gebührenrahmen für die gesetzlichen Versicherungen
  • Kostenübernahme nur bei Zähnen, für die erstmals nach Vertragsabschluss eine Zahnersatzbehandlung erfolgt
  • Keine Kostenübernahme für Zahnersatz für bei Vertragsabschluss fehlende oder nicht ersetzte Zähne
  • Keine Kostenübernahme aus bei Vertragsabschluss begonnenen Behandlungen

Limitierung der Leistung in den ersten vier Jahren: Leistung insgesamt (250,- EUR/500,- EUR/750,- EUR/1.000,- EUR)

Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls besteht keine Limitierung in den ersten vier Versicherungsjahren.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Warum sich Zahnschutz für Sie lohnt

Um Ihre Zähne langfristig gesund halten zu können, benötigen Sie die bestmögliche Vorsorge und Behandlung. Zahnbehandlungen können allerdings schnell sehr kostspielig werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht immer die anfallenden Kosten, oft müssen Sie zuzahlen oder die Rechnung komplett übernehmen. Mit der richtigen Versicherung für Ihren Zahnschutz brauchen Sie sich keine Sorgen mehr machen, wie Sie die Behandlungen finanziell stemmen können.
Unsere Zahnschutz-Zusatzversicherung bietet Ihnen:

  • Die Übernahme von bis zu 100% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten.
  • Einen Erstattungsbetrag von mindestens 50€ pro Jahr.

Schützen Sie sich vor hohen Zahnarztrechnungen und profitieren von unserer Zahnzusatzversicherung.

Zahnersatz

Bei einer Zahnersatzbehandlung wird ein Zahn mit

  • einer Brücke,
  • einer Krone,
  • einer Prothese oder
  •  mit einem Implantat ersetzt.

Zahnarztbesuche sind für viele Menschen eine zähneklappernde Angelegenheit. Aus diesem Grund können Sie sich Ihren behandelnden Zahnarzt selbst aussuchen und das deutschlandweit oder sogar im Ausland. Sobald Sie einen Vertrag mit uns für Ihren Zahnersatz abgeschlossen haben, übernehmen wir die danach anfallenden Behandlungskosten – sofern die Probleme nicht vor Vertragsabschluss aufgetreten sind. Wir verdoppeln dabei den Festzuschuss Ihrer Krankenkassen für den Zahnersatz und übernehmen die anschließend anfallenden Reparaturkosten der Implantate. In den ersten vier Jahren des Vertrages ist die Kostenübernahme zwischen 250€-1.000€ begrenzt – außer der Zahnersatz erfolgt aufgrund eines Unfalls.

Zahnerhalt

Eine Behandlung für den Zahnerhalt erspart Ihnen den späteren, kostspieligen Ersatz Ihrer Zähne. Die Zahnprophylaxe, sprich die regelmäßige Vorsorge, ist der erste Schritt für den Erhalt Ihrer Zähne. Die Behandlung von mit Karies befallenen Zähnen oder Zahnfüllungen dienen ebenfalls dem Schutz vor weiteren Zahnschäden. Wurzelbehandlungen und die Heilung von krankem Zahnfleisch zählen im Übrigen auch dazu.

Wir übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach der Vorleistung Ihrer Krankenkasse übrig geblieben sind. Die Wahl Ihres behandelnden Zahnarztes überlassen wir Ihnen: dieser kann sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Raum befinden. Kosten für Zahnprobleme, die vor Abschluss des Vertrags entstanden sind, übernehmen wir nicht.

Welche Behandlungen übernehmen wir?

Sobald Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, übernehmen wir folgende Behandlungen – sofern die Probleme nicht bereits im Vorfeld entstanden sind:

  • Kunststoff-Füllungen
  • Wurzel- oder Parodontosebehandlungen
  • Fluoridierung von Zahnschmelzhärtungen
  • Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
  • Aufbissschienen
  • Beseitigung von Zahnbelägen oder Verfärbungen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
  • Fissurenversiegelung
  • Einlagefüllungen (Inlays oder Onlays)

Haben Sie eine Frage oder ein Problem? Setzen Sie sich gerne mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung. Alternativ können Sie uns per Telefon erreichen oder Sie haben die Möglichkeit uns eine E-Mail zu schreiben.

Häufig gestellte Fragen

Das sollten Sie wissen, bevor Sie eine Zahnversicherung in Anspruch nehmen

In der Zahnzusatzversicherung sind alle Leistungen enthalten, bei denen während des Zahnarztbesuches hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Zahnprophylaxe: Dazu zählt die Professionelle Zahnreinigung, sowie eine Versiegelung der Fissuren.
  • Zahnbehandlungen: Hierzu zählen Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhauttransplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten. Viele Ärzte empfehlen eine Parodontose-Behandlung ab einer Taschentiefe von 1,5mm. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt diese Leistung erst ab einer Taschentiefe von 3,5mm.
  • Zahnersatz: Dazu zählt der Einsatz von Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen. Sämtliche Leistungen die den Zahnersatz betreffen und über die Grundversorgung hinausgehen, sollten mit einer Zahnzusatzversicherung abgefangen werden. Nur so können die enormen Kosten des Eigenanteils auf ein Minimum reduziert werden.

Kieferorthopädie: In der Regel werden alle kieferorthopädischen Behandlungen zur Korrektur der Zahnfehlstellung nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn das Alter des Versicherten unter 18 Jahre ist. Doch auch Erwachsene über 18 Jahre leiden unter Fehlstellungen der Zähne. Diese Behandlungen sind meist komplexer als bei Kindern und können in den meisten Fällen nur, mittels einer Zahnzusatzversicherung bezahlt werden. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist zu einer anteiligen Kostenübernahme nicht verpflichtet.

Nur in seltenen Fällen ist der Versicherungsschutz bei Behandlungen nicht gegeben. In den nachfolgenden Fällen ist der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht gegeben:

  • Alle zusätzlichen Leistungen für Zähne die vor Antragstellung bereits erkrankt sind, werden nicht von der Zahnzusatzversicherung bezahlt.
  • Alle Zähne die bereits bei der Antragstellung fehlen oder noch nicht ersetzt sind, werden nicht über die Leistungen der Zahnzusatzversicherung ersetzt.
  • Behandlungen die vor Antragstellung bekannt, medizinisch angeraten oder bereits begonnen waren, fallen nicht unter die Leistungen der Zahnzusatzversicherung.
  • nicht angelegte Zähne bzw. das fehlen von Zahnanlagen, können nicht über die Leistungen der Zahnzusatzversicherung ersetzt werden.

Sollte ein Zahn aufgrund einer früheren Erkrankung bereits behandelt und die Versorgung abgeschlossen worden sein, gilt dieser für spätere Behandlungen als versichert. Dafür muss der Zahn zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei sein.

Zahnzusatzversicherungen können während aktuell anstehenden Behandlungen abgeschlossen werden. Die anfallenden Kosten werden aber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind alle kosmetischen oder ästhetischen Behandlungen.

Zahnbürste und Zahnseide reichen für eine gründliche Zahnreinigung nicht aus. Kindern wird bereits im Kindergarten erklärt, wie sie ihre Zähne zu putzen haben. Das Verwenden von Zahnseide wird oft vergessen oder vernachlässigt. Doch selbst wenn diese regelmäßig angewendet wird, schützt sie nicht vor Karies oder Parodontitis.

Häufig sammeln sich schädliche Bakterien im Mundraum an Stellen, die mit einer üblichen Zahnbürste oder mit Zahnseide schwer erreicht werden können. Sollten sich diese Bakterien verfestigen, kann es zu Karies oder Zahnfleischentzündungen führen.

Daher empfehlen Zahnärzte eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen. Während der Zahnreinigung werden von einem speziell ausgebildeten Prophylaxe-Mitarbeiter die Beläge von den Zahn- und Zahnwurzeloberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in eventuellen Zahnfleischtaschen entfernt. Mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Geräten, die mit Ultraschall arbeiten, wird dies ermöglicht. Im Anschluss an die Reinigung werden die Zähne mit einer fluoridhaltigen Paste poliert. Dadurch werden verbleibende raue Stellen oder Unebenheiten entfernt, geglättet und vor einer Neubildung von Belägen geschützt. Eine professionelle Zahnreinigung beugt Zahnerkrankungen und den Einsatz von Zahnprothesen vor.

Kosten dieser Zahnreinigung werden von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht getragen. Viele Zahnzusatzversicherungen bieten Ihren Kunden eine Prämie für eine durchgeführte Zahnprophylaxe.

Die KIG dienen in Deutschland zur Einstufung des Behandlungsbedarfs im Rahmen des kieferorthopädischen Indikationssystems. Aufgeteilt wird dies in 5 Gruppen. Anhand einer Einteilung in die jeweilige Gruppe, kann der Kieferorthopäde festellen, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse hat. Krankenkassen übernehmen Leistungszahlungen der Indikationsgruppen 3 bis 5. Ist ein Patient in die Gruppe 1 oder 2 eingestuft, hat dieser keinen Anspruch auf eine Leistungserstattung seiner Krankenkasse. Die Leistungen der Gruppen 1 und 2 gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV und gelten als daher als Privatleistung. Die Indikationsgruppen werden wie folgt eingeteilt:

  • Grad 1: Eine Leichte Zahnfehlstellungen, die nicht aus medizinischen Gründen sondern aus ästhetischen Gründen behandelt wird.
  • Grad 2: Eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen durch eine Behandlung korrigiert werden muss, die Kosten aber nicht von der Krankenkasse getragen werden.
  • Grad 3: Eine ausgeprägte Zahnfehlstellung, die aus medizinischer Sicht eine Behandlung erforderlich macht.
  • Grad 4: Eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen dringend behandelt werden muss.
  • Grad 5: Eine extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen unbedingt behandelt werden muss.

Da kieferorthopädische Eingriffe sehr kostenintensiv sind, wurden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeführt, um die Ausgaben der GKV zu begrenzen.